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IDW S1: Barwertäquivalenter einheitlicher Basiszinssatz

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft des IDW (FAUB) hat vor dem Hintergrund des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes im Juli 2016 eine klarstellende Ergänzung zur Ableitung des barwertäquivalenten einheitlichen Basiszinssatzes veröffentlicht.

Geschrieben von

Peter Schmitz

Veröffentlicht am

28.8.20

Kategorie

INHALTSVERZEICHNIS

Hintergrund der Ergänzung

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft des IDW (FAUB) hat vor dem Hintergrund des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes im Juli 2016 eine klarstellende Ergänzung zur Ableitung des barwertäquivalenten einheitlichen Basiszinssatzes veröffentlicht. Diese Ergänzung wurde in den F & A zu IDW S 1 i.d.F. 2008 (Anlage zu Frage 3.2.) verabschiedet.

Notwendigkeit der Klarstellung

Die Ergänzung war notwendig, um die Anwendung der Formel des Barwertfaktors für Laufzeiten von mehr als 30 Jahren zu präzisieren. Es wurde festgelegt, dass der Zinssatz im Jahr 30 die angesetzte langfristige Wachstumsrate übersteigen muss. Andernfalls ist ein hinreichend langer Zeitraum zugrunde zu legen, um den barwertäquivalenten einheitlichen Basiszinssatz korrekt abzuleiten.

Der barwertäquivalente einheitliche Basiszinssatz

Der barwertäquivalente einheitliche Basiszinssatz ist ein wesentlicher Parameter in der Unternehmensbewertung, insbesondere im Rahmen des DCF-Verfahrens (Discounted Cash Flow). Er wird verwendet, um zukünftige Zahlungsströme auf ihren Barwert abzuzinsen. Die Formel zur Berechnung des Barwertfaktors setzt voraus, dass der Zinssatz im Jahr 30 über der langfristigen Wachstumsrate liegt. Wenn dies nicht der Fall ist, muss der Bewertungszeitraum verlängert werden, um die Genauigkeit des Barwerts sicherzustellen.

Anwendung in der Praxis

In der Praxis bedeutet dies, dass Bewerter besonders aufmerksam sein müssen, wenn sie Bewertungen in einem Niedrigzinsumfeld durchführen. Der barwertäquivalente einheitliche Basiszinssatz muss so berechnet werden, dass er die langfristige Realität der Zinsen widerspiegelt, insbesondere wenn diese niedriger als die Wachstumsrate sind.

Schritte zur Ableitung des Basiszinssatzes:

  1. Laufzeit prüfen: Sicherstellen, dass die Laufzeit von mehr als 30 Jahren den Bedingungen entspricht.
  2. Formel anwenden: Die Formel des Barwertfaktors anwenden, um den Basiszinssatz zu berechnen.
  3. Langfristige Wachstumsrate berücksichtigen: Sicherstellen, dass der Zinssatz im Jahr 30 die langfristige Wachstumsrate übersteigt.
  4. Zeitraum verlängern: Falls erforderlich, den Bewertungszeitraum verlängern, um den barwertäquivalenten einheitlichen Basiszinssatz korrekt abzuleiten.

Wrapping it up

Die Ergänzung des IDW zur Ableitung des barwertäquivalenten einheitlichen Basiszinssatzes unterstreicht die Bedeutung der genauen Berechnung in einem Niedrigzinsumfeld. Es ist entscheidend, dass der Bewertungszeitraum und die zugrunde liegenden Zinssätze sorgfältig geprüft und angepasst werden, um eine präzise Unternehmensbewertung zu gewährleisten. SmartZebra’s Tools und Expertise unterstützen diesen Prozess effizient und zuverlässig.

Warum war eine Klarstellung zur Ableitung des barwertäquivalenten Basiszinssatzes notwendig?
Was ist der barwertäquivalente einheitliche Basiszinssatz?
Welche Bedingungen müssen bei der Berechnung des Barwertfaktors erfüllt sein?
Wie wirkt sich ein Niedrigzinsumfeld auf die Berechnung des Basiszinssatzes aus?
Welche Rolle spielt die langfristige Wachstumsrate bei der Berechnung des Basiszinssatzes?
Wie kann SmartZebra bei der Berechnung des barwertäquivalenten Basiszinssatzes helfen?
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