Der gewichtete durchschnittliche Kapitalkostensatz (WACC) ist der am häufigsten verwendete Abzinsungssatz im IFRS-Impairment-Test. In diesem Artikel werden die Besonderheiten erläutert, die bei der Bestimmung des WACC zu berücksichtigen sind, und die Unterschiede zwischen dem WACC bei der Unternehmensbewertung.
Der IFRS-Standard IAS 36 regelt die Werthaltigkeitstests für Vermögenswerte. Für kapitalwertorientierte Verfahren zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts oder des Nutzwerts werden verschiedene Abzinsungssätze vorgeschlagen. In vielen Fällen erweist sich der WACC als der geeignetste Abzinsungssatz. Weitere Informationen findest du hier.
WACC steht für Weighted Average Cost of Capital (WACC) und gibt die gewichteten Gesamtkapitalkosten eines Bewertungsobjekts an. Die Eigenkapitalkosten werden auf der Grundlage des CAPM abgeleitet. Die Fremdkapitalkosten sollten eine angemessene Bonitätsprämie beinhalten. Die Eigenkapital- und Fremdkapitalkosten werden mit dem jeweiligen Marktwert gewichtet.
Das Konzept von WACC wurde in der Unternehmensbewertung entwickelt. Die Verwendung des WACC als Abzinsungssatz für einzelne Vermögenswerte ist immer dann angemessen, wenn die dem Vermögenswert zugeschriebenen Cashflows mit denen eines Unternehmens vergleichbar sind. Vergleichbarkeit bedeutet dasselbe Risikoprofil, dieselbe Laufzeit und dieselbe Währung.
Dies ist bei Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten der Fall. WACC eignet sich weniger für Werthaltigkeitstests von finanziellen Vermögenswerten, die unter IAS 36 fallen, z. B. Unternehmen, die at-equity konsolidiert werden.
Kann das Unternehmen WACC einfach für den Impairment-Test verwendet werden? Nicht immer, denn neben vielen Gemeinsamkeiten gibt es Unterschiede zwischen den beiden Versionen des WACC.
Wo besteht Übereistimmung?
Worin unterscheiden sich die WACC für Werthaltigkeitstests und Unternehmensbewertungen?
Die genannten Unterschiede können in der Tat zu erheblichen Abweichungen zwischen den beiden Versionen führen und werden hier kurz vorgestellt.
Der WACC bei der Unternehmensbewertung gewichtet in der Regel die Kapitalkosten mit dem angestrebten Verhältnis von Schulden zu Eigenkapital des Unternehmens. Der WACC im Werthaltigkeitstest setzt dagegen ein Zielverhältnis von Schulden zu Eigenkapital voraus, das auf Unternehmen der Vergleichsgruppe basiert. Weder die Finanzierungsstruktur des Unternehmens noch jegliche Akquisitionsfinanzierung sind relevant, wie es im Standard ausdrücklich heißt (IAS 36.A19).
Dies bedeutet, dass der Kreditaufschlag auf die Fremdkapitalkosten ebenfalls an diese Finanzierungsstruktur angepasst werden muss und vom der Kreditaufschlag des Unternehmens abweichen kann. Und schließlich führt ein anderes Verschuldungsverhältnis auch zu einem Unterschied im Fremdkapitalanteil.
Der risikofreie Zinssatz kann für den WACC für die Unternehmensbewertung und für den Werthaltigkeitstest unterschiedlich sein. Der Grund dafür liegt in der „Lebensdauer“ des zu bewertenden Objekts.
Unternehmensbewertung: In der Regel wird von einer unendlichen Lebensdauer ausgegangen. Dies bedeutet in der Regel, dass der gewichtete Zinssatz (barwertäquivalent) stark vom risikofreien Zinssatz des letzten verfügbaren Jahres beeinflusst wird. Dabei handelt es sich in der Regel um einen Zinssatz mit einer Laufzeit von 30 Jahren.
Werthaltigkeitstest: Dieselbe Prämisse wird für die meisten Vermögenswerte verwendet, die einer regelmäßigen Überprüfung unterliegen — Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten Laufzeit. Dies ist bei Vermögenswerten mit begrenzter Laufzeit wie Marken oder Kundenstamm nicht der Fall. Hier werden deutlich kürzere Laufzeiten verwendet.
Immer wenn die Zinskurve stark steigt oder fällt, gibt es erhebliche Unterschiede im risikofreien Zinssatz für begrenzte Laufzeiten.
Der IFRS-Standard IAS 36 schreibt die Verwendung eines Zinssatzes vor Steuern vor. Die Verwendung eines Vorsteuersatzes bedeutet, dass der für die Bewertung relevante Cashflow auch vor Unternehmenssteuern definiert werden muss. Etwas problematischer ist jedoch die Tatsache, dass die Steuersätze vor Steuern nicht ohne weiteres beobachtet und abgeleitet werden können.
Es gibt zwei Möglichkeiten, dieses Problem zu lösen:
Sogenannte „Aufwärtsanpassung“ des Zinssatzes durch Division durch [1 — Steuersatz]: Beispielsweise würde ein Zinssatz von 7% nach Steuern in einen Zinssatz von 10% vor Steuern umgewandelt und auf einen Cashflow vor Steuern angewendet. Diese Methode entspricht mathematisch jedoch nur dann einer Bewertung nach Steuern, wenn die Cashflows konstant sind.
Iterative Berechnung des Zinssatzes vor Steuern: Die Berechnung der Wertminderung erfolgt nach Steuern, und dann wird in der Vorsteuerberechnung durch Iteration ein Vorsteuersatz ermittelt, der zum gleichen Wert führt. Der Vorsteuersatz ist daher nur eine Information im Anhang.
Beide Ansätze haben ihre Schwächen. Dies ist unvermeidlich und letztlich darauf zurückzuführen, dass eine Bewertung vor Steuern keine korrekte Bewertungsmethode ist. In der Praxis dominiert die iterative Berechnung.
Zur Bestimmung des WACC sind der Betafaktor und der Kreditaufschlag sowie ein auf Peer-Groups basierendes Gearing erforderlich, die durch Datenbankrecherche ermittelt werden. Bei der Auswahl einer Datenbank sollten die folgenden Punkte berücksichtigt werden:
Suchfunktionalität und Umfang: Zur Bestimmung des Betafaktors ist es notwendig, eine geeignete Gruppe börsennotierter vergleichbarer Unternehmen auszuwählen; gute Suchhilfen und eine ausreichend große Datenbank sind daher wichtig.
Dokumentation: Die verwendeten Daten und Ergebnisse sollten gut dokumentiert sein, idealerweise direkt im Datenbankberichtsformat, da der Diskontsatz ein wichtiger Hebel bei der Werthaltigkeitsprüfung ist und intensiv mit dem Konzernabschlussprüfer besprochen wird.
Effizienz und Updates: Die gleichzeitige Bestimmung aller Parameter erhöht die Effizienz. Es sollte auch möglich sein, den WACC in einem reproduzierbaren Dateiformat oder mit Hilfe einer entsprechenden Software zu ermitteln, was ein schnelles Update im Folgejahr oder beim Auftreten eines sogenannten „Trigger-Events“ ermöglicht. Dies biete eine enorme Zeitersparnis, insbesondere für große Unternehmen mit mehreren CGU-spezifischen WACCs.
Einen Vergleich verschiedener Datenbanken finden Sie hier.
Die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) spielen im IFRS-Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36 eine zentrale Rolle, insbesondere bei der Bewertung von Vermögenswerten wie Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten. Im Gegensatz zur Unternehmensbewertung, bei der auch der WACC verwendet wird, gibt es spezifische Anpassungen, die bei der Werthaltigkeitsprüfung berücksichtigt werden müssen. Diese Unterschiede beziehen sich insbesondere auf den Verschuldungsgrad, den risikofreien Zinssatz und die Anwendung eines Zinssatzes vor Steuern. Die Bestimmung des WACC erfordert eine sorgfältige Datenbankrecherche. Eine gute Dokumentation bei der Bestimmung des WACC ist entscheidend für die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der Bewertungsergebnisse im Zusammenhang mit dem Konzernabschluss.
Der WACC (Weighted Average Cost of Capital) ist der gewichtete Durchschnitt der Kapitalkosten, der im Rahmen des IFRS-Werthaltigkeitstests zur Diskontierung von Cashflows und zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts oder des Nutzungswerts von Vermögenswerten verwendet wird.
Der WACC wird hauptsächlich zur Bewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer verwendet. Der WACC eignet sich weniger für finanzielle Vermögenswerte wie Unternehmen, die mit Eigenkapital konsolidiert werden.
Die Unterschiede bestehen hauptsächlich in der Verschuldung, dem risikofreien Zinssatz und der Anwendung eines Zinssatzes vor Steuern. Diese Faktoren können zu unterschiedlichen WACC-Versionen führen.
Der Zinssatz vor Steuern soll sicherstellen, dass die unternehmensspezifische Besteuerung keinen Einfluss auf die Bewertung in der Bilanz hat. Dies erfordert eine Anpassung der bewertungsrelevanten Cashflows und die iterative Berechnung eines Zinssatzes vor Steuern.
Wichtige Kriterien bei der Auswahl von Datenbanken sind die Suchfunktion und der Suchumfang, die Dokumentation der verwendeten Daten und Ergebnisse sowie die Effizienz und Möglichkeit der Aktualisierung der Parameter. Eine gute Datenbank erleichtert die Bestimmung und Dokumentation des WACC erheblich.
Wir unterstützen bei der Recherche der Daten — z.B. der Zusammenstellung der Peer-Group — mit einem kurzen Training zur Bedienung der Plattform. Gerne anhand Ihres konkreten Projekts.