Der IFRS 16 legt die Vorschriften für dieErfassung, Bewertung, Darstellung und Offenlegung von Leasingverhältnissen im Jahresabschluss von Unternehmen fest, die nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) abrechnen.
Der IFRS 16 legt die Vorschriften für die Erfassung, Bewertung, Darstellung und Offenlegung von Leasingverhältnissen im Jahresabschluss von Unternehmen fest, die nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) abrechnen. Die Bilanzierungsvorschrift des International Accounting Standards Board (IASB) wurde im Januar 2016 veröffentlicht und ist erstmals auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, verpflichtend anzuwenden.
Für den Leasingnehmer sieht der Nachfolge-Standard des IAS 17 Leasingverhältnisse nur noch ein einziges Bilanzierungsmodell vor. Dieses Modell führt beim Leasingnehmer dazu, dass sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sind, es sei denn, die Laufzeit beträgt 12 Monate oder weniger oder es handelt sich um einen geringwertigen Vermögenswert (jeweils Wahlrecht).
Die Anwendung des IFRS 16 hat unmittelbare Auswirkungen auf Bewertungsfragen. Die Umklassifizierung von (ehemaligen) Operate-Lease-Verhältnissen erhöht den bewertungsrelevanten Free Cashflow. Gleichzeitig verbreitert sich die Kapitalbasis um den Barwert der neu bilanzierten Leasingverhältnisse und senkt die Kapitalkosten. Das Abzugskapital, um vom Gesamtunternehmenswert zum Eigenkapitalwert zu gelangen, steigt jedoch.
Frage: Heben sich diese drei Effekte auf? Wenn ja, in welcher Konstellation und wann ist mit Wertveränderungen zu rechnen?
Neutralität dieser Bilanzierungsänderung bezüglich der Eigenkapitalwertermittlung auf Basis von Unternehmensbewertungen vor und nach Anwendung des neuen Standards besteht nur, wenn Operate-Lease-Verhältnisse bereits vor der Umstellung auf IFRS 16 ihrem finanzwirtschaftlichen Charakter nach behandelt worden sind.
Dies meint, dass Operate-Leasing bereits vor Einführung des IFRS 16 Standards als Fremdfinanzierungsform mit vertraglich fixierten Zahlungsmittelflüssen diskontiert zu einem Fremdkapitalzinssatz betrachtet worden ist.
Diese Vorgehensweise verfolgen die Rating-Agenturen Standard & Poor’s und Moody’s konsequent schon seit Jahrzehnten.
Anderenfalls, und dies ist wohl die Regel der gängigen Bewertungspraxis, werden Leasingaufwendungen, die bisher zum Gesamtkapitalkostensatz diskontiert worden sind, nunmehr zum Fremdkapitalkostensatz bewertet. Dies führt zu einem geringeren Eigenkapitalwert. Für Impairmentrechnungen und verwandte Fragestellungen stellt sich dieser Effekt ebenfalls ein.
Wirtschaftsprüfer, Bewerter und Ersteller von IFRS-Abschlüssen sollten sich dieser Wirkung bewusst sein und Wertrückgänge von DCF-Bewertungen im Zeitablauf, vor und nach Einführung des IFRS 16 zum 01.01.2019, mit Vorsicht interpretieren.
Gerade bei Unternehmen mit signifikantem Off-Balance-Leasing kann der Werteffekt unerwartet kräftig sein. Bewerter, die dies allein auf weniger aussichtsreiche wirtschaftliche Perspektiven des Bewertungsobjektes zurückführen, sollten sich sicher sein, schon unter dem alten IAS 17 Standard ihr Handwerk finanzierungstheoretisch korrekt ausgeführt zu haben.
Die Einführung von IFRS 16 hat bedeutende Auswirkungen auf die Unternehmensbewertung, insbesondere im Rahmen von DCF-Bewertungen. Die Berücksichtigung von Leasingverhältnissen als bilanzielle Verbindlichkeiten verändert den Free Cashflow, die Kapitalbasis und die Kapitalkosten. Bewerter müssen sich der methodischen und theoretischen Implikationen bewusst sein, um Fehlinterpretationen zu vermeiden.
IFRS 16 ist ein Standard, der die Bilanzierung von Leasingverhältnissen regelt. Er ersetzt den vorherigen Standard IAS 17 und verpflichtet Unternehmen, nahezu alle Leasingverhältnisse in der Bilanz zu erfassen.
IFRS16 erhöht den Free Cashflow und die Kapitalbasis des Unternehmens durch die Bilanzierung von Leasingverhältnissen als Verbindlichkeiten, was die Kapitalkosten senkt. Gleichzeitig steigt das Abzugskapital, um vom Gesamtunternehmenswert zum Eigenkapitalwert zu gelangen.
Wenn Leasingaufwendungen bisher zum Gesamtkapitalkost werden, führt dies zu einem geringeren Eigenkapitalwert. Dieser Effekt tritt auf, weil die Fremdkapitalkosten in der Regel niedriger sind als die Gesamtkapitalkosten, was die diskontierten zukünftigen Leasingzahlungen reduziert und somit den Eigenkapitalwert beeinflusst.
Unter IFRS 16 gibt es für Leasingnehmer nur ein Bilanzierungsmodell, bei dem alle Leasingverhältnisse, die nicht kurzfristig oder geringwertig sind, als Finance-Lease behandelt werden. Das bedeutet, dass sowohl Operate-Lease als auch Finance-Lease als Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Bilanz erfasst werden, was den Unterschied in der Bilanzierung zwischen diesen beiden Arten von Leasingverhältnissen im Wesentlichen aufhebt.
Bewerter sollten sicherstellen, dass sie die Auswirkungen der Umstellung auf IFRS 16 vollständig verstehen und korrekt in ihre Bewertungen einfließen lassen. Dazu gehört die korrekte Erfassung der Leasingverhältnisse, die Anpassung der Diskontierungssätze und die Berücksichtigung der veränderten Kapitalbasis.
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