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IDW S1: Vorgaben zur Rundung des Basiszinssatzes

Die Bestimmung des Kapitalisierungssatzes auf der Grundlage der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) ist eine zentrale Anforderung des IDW. Dies erfordert unter anderem die Festlegung des risikolosen Basiszinssatzes für eine (quasi) risikofreie Kapitalmarktanlage.

Geschrieben von

Peter Schmitz

Veröffentlicht am

15.1.20

Kategorie

INHALTSVERZEICHNIS

Bestimmung des Basiszinssatzes

Die Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes auf Basis der gewichteten Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital – WACC) ist eine zentrale Vorgabe des IDW. Hierzu ist unter anderem die Bestimmung des Basiszinssatzes für eine (quasi-)risikofreie Kapitalmarktanlage erforderlich.

Unter dem Begriff des Basiszinssatzes wird die langfristig erzielbare Rendite öffentlicher Anleihen ohne Ausfallrisiko verstanden (vgl. IDW S1 Tz. 116 ff.). Gemäß den Vorgaben des IDW (FN 08/2016) ist bei Zinssätzen kleiner 1,0% auf 0,10%-Punkte zu runden. Bei Zinssätzen größer 1,0% kommt die ursprüngliche Empfehlung des FAUB zur Anwendung, nach der auf 0,25%-Punkte gerundet wird.

Hintergrundinformation

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat mit dem Standard IDW S1 (IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen – IDW S 1 i.d.F. 2008) Vorgaben für die Bewertung von Unternehmen kodifiziert. Diese Vorgaben haben sich sowohl in der Praxis als auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen als Standard etabliert. Ergänzt wurden diese durch den IDW RS HFA 10 (IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anwendung der Grundsätze des IDW S 1 bei der Bewertung von Beteiligungen und sonstigen Unternehmensanteilen für die Zwecke eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses), der beschreibt, wie die ermittelten Unternehmenswerte in die Rechnungslegung einfließen.

Das IDW empfiehlt für die Ermittlung den Rückgriff auf die von der Bundesbank veröffentlichten Kapitalmarktdaten (vgl. IDW: Wie wird der Basiszinssatz im Rahmen objektivierter Unternehmensbewertungen ermittelt? in IDW Fragen und Antworten: Zur praktischen Anwendung der Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen nach IDW S 1 i.d.F. 2008 / F & A zu IDW S 1 i.d.F. 2008).

Praktische Anwendung

Bei der Bestimmung und Rundung des Basiszinssatzes sind folgende Punkte zu beachten:

  • Zinssätze kleiner 1,0%: Hier ist auf 0,10%-Punkte zu runden.
  • Zinssätze größer 1,0%: Hier ist auf 0,25%-Punkte zu runden.

Diese Rundungsvorgaben stellen sicher, dass die ermittelten Zinssätze sowohl präzise als auch praktikabel sind, was für die Genauigkeit der Unternehmensbewertung entscheidend ist.

Wrapping it up

Die Rundung des Basiszinssatzes gemäß den Vorgaben des IDW S1 ist ein wesentlicher Schritt bei der Unternehmensbewertung. Durch die Beachtung der spezifischen Rundungsvorschriften wird die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Bewertungsergebnisse gewährleistet. smartZebra’s Tools und Expertise können dabei helfen, diese Prozesse effizient und korrekt umzusetzen, um den Anforderungen des IDW S1 gerecht zu werden.

Was ist der Basiszinssatz und warum ist er wichtig?
Wie wird der Basiszinssatz gemäß IDW S1 gerundet?
Welche Quellen empfiehlt das IDW zur Bestimmung des Basiszinssatzes?
Was ist der IDW S1 Standard?
Wie wird der Basiszinssatz in die Rechnungslegung integriert?
Wie kann smartZebra bei der Bestimmung und Anwendung des Basiszinssatzes helfen?
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