Das Thema „Latente Steuern“ gehört bereits inder täglichen Praxis der Rechnungslegung selten zu den Lieblingsthemen des typischen Finance Professionals. Es wundert daher nicht, wenn im Zuge von Unternehmensbewertungen die Problematik durch den Bewerter ignoriert wird. Wann es sich trotzdem lohnt, einen Blick auf das Thema zu werfen.
Latente Steuern sind verborgene Steuerlasten oder Steuervorteile, die sich aufgrund von Unterschieden im Ansatz oder in der Bewertung von Vermögensgegenständen oder Schulden zwischen der Steuerbilanz und der Handels- oder IFRS-Bilanz ergeben und die sich in künftigen Geschäftsjahren wieder ausgleichen.
Erträge und Aufwendungen aus der Bildung und Auflösung der latenten Steuern sind also buchhalterischer Natur, die durch das angewandte externe Rechnungswesen jeweils relativ zur Steuerbilanz gebildet werden. Zumindest in alle Cashflow-basierten Verfahren scheint es so, als ob der Bewerter diese Buchungen daher vernachlässigen kann. Der nachfolgende Artikel stellt heraus, dass dies keineswegs der Fall ist und eine Beschäftigung mit dem Thema durchaus anzeigt ist.
Das klassische Fall „temporärer Differenzen“ resultiert aus zeitlich beschränkten, unterschiedlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften in Steuer- und Handelsbilanz, z.B. durch Nutzung von Wahlrechten. Bereits für den Fall temporärer Differenzen lassen sich grundsätzlich zwei Szenarien unterscheiden. hinzu kommen Latenzen aufgrund von Verlustvorträgen.
Alle diese drei Fälle werden nachfolgend noch erläutert, zunächst soll aber eine Abgrenzung zu originären Steuerforderungen und -verbindlichkeiten vorgenommen werden.
Nicht zu verwechseln mit den latenten Steuern sind die originären Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Finanzverwaltung. Im Jahresabschluss entstehen die z.B. aufgrund von Differenzen von Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen und tatsächlicher, erwarteter Steuerlast aus der Körperschaftsteuer.
Diese Art von Steuerforderung und -verbindlichkeit ist nicht latenter Natur im o.g. Sinn. Aus bewertungstechnischer Sicht haben diese Forderungen und Verbindlichkeiten den Charakter von Working Capital in Relation zur originären (nicht latenten) Steuerlast. Dieser Themenkomplex soll hier nicht weiter thematisiert werden, sondern wird in einem separaten Blog adressiert.
Das Standardverfahren der DCF sieht bzgl. der Behandlung der Besteuerung im Allgemeinen folgendes Vorgehen vor:
Für die Problematik „latente Steuern in der Unternehmensbewertung“ gibt es keine pauschale Lösung. Sowohl die Art und Weise der Berücksichtigung und als auch der Wertbeitrag hängen stark davon ab, welche Ursachen hinter bestehenden latenten Steuern stehen.
Die Berücksichtigung latenter Steuern in der Unternehmensbewertung ist von entscheidender Bedeutung, obwohl sie oft übersehen wird. Unterschiedliche Arten von latenten Steuern – temporäre Differenzen und Verlustvorträge – können erhebliche Auswirkungen auf die Bewertung haben. Es ist wichtig, die spezifischen Umstände jedes Bewertungsfalls zu berücksichtigen und die relevanten steuerlichen Aspekte korrekt zu erfassen. Durch ein fundiertes Verständnis der latenten Steuern und ihrer Auswirkungen können genauere und realistischere Unternehmensbewertungen erzielt werden.
Latente Steuern sind verborgene Steuerlasten oder Steuervorteile, die sich aus Unterschieden im Ansatz oder in der Bewertung von Vermögensgegenständen oder Schulden zwischen der Steuerbilanz und der Handels- oder IFRS-Bilanz ergeben und die sich in künftigen Geschäftsjahren wieder ausgleichen.
Latente Steuern entstehen durch temporäre Differenzen in der Bilanzierung oder durch Verlustvorträge. Temporäre Differenzen resultieren aus unterschiedlichen Bilanzierungsvorschriften in der Steuer- und Handelsbilanz, während Verlustvorträge aus den erwarteten Steuerersparnissen zukünftiger Gewinne entstehen.
Latente Steuern beeinflussen die zukünftigen Cashflows und die Steuerlast des Unternehmens. Ihre Berücksichtigung kann zu einer genaueren und realistischeren Bewertung führen, insbesondere wenn temporäre Differenzen systematisch entstehen oder signifikante Verlustvorträge bestehen.
Originäre Steuerforderungen und -verbindlichkeiten resultieren direkt aus der Steuerzahlung oder -forderung gegenüber der Finanzverwaltung, während latente Steuern auf zukünftigen Steuerlasten oder -vorteilen basieren, die durch Bilanzierungsdifferenzen entstehen.
Im DCF-Verfahren werden latente Steuern oft über die effektive Steuerbelastung berücksichtigt. Persönliche Steuern der Anteilseigner werden in der Regel nichteinbezogen, während Unternehmenssteuern und Tax-Shields im Diskontierungszinssatz berücksichtigt werden.
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