Der Cashflow der „ewigen Rente“ wird bei der DCF-Bewertung als äußerst wertsensitiver Parameter angesehen. Er wird unter anderem von der Höhe der langfristigen Investitionen bestimmt.
Der nachfolgende Beitrag informiert kurz und knapp zum Verhältnis von Investitionen und Abschreibungen in der ewigen Rente.
Der Cashflow der „ewigen Rente“ gilt im Rahmen der DCF-Bewertung als ein äußerst wertsensitiver Parameter. Dieser wird unter anderem durch die Höhe der nachhaltigen Investitionen bestimmt. Abschreibungen haben eine Sekundärwirkung: Obwohl sie zunächst zahlungsunwirksam sind, entsteht ein bewertungsrelevanter Cash-Effekt über die Steuerentlastung.
Häufig werden Investitionen und Abschreibungen in der ewigen Rente in gleicher Höhe angesetzt. Dies ist in der Regel falsch. Der leicht nachvollziehbare Grund hierfür liegt darin, dass Investitionen zu aktuellen Beschaffungskosten erfolgen, während Abschreibungen historische Kosten widerspiegeln. Beide Kostengrößen sind bei Preissteigerungsraten > 0 nicht identisch.
Eine Faustregel für die Differenz zwischen Investitionen und Abschreibungen lautet: AfA-Dauer / 2 * Preissteigerung. Bei Anlagegegenständen mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren und einer durchschnittlichen Preissteigerung von 2 % p.a. liegen die Investitionen also um ~ 20 % über den Abschreibungen. Dieser Sachverhalt gilt grundsätzlich immer und nicht nur für die „ewige Rente“.
Für Bewerter ist die Kenntnis dieses Effekts deshalb wichtig, weil die Finanzplanung in der Regel durch den Auftraggeber und/oder die Geschäftsführung bereitgestellt wird, die Festlegung der ewigen Rente hingegen originäre Aufgabe des Bewerters ist. Eine Vernachlässigung dieses Effekts führt zu einer Überbewertung aufgrund der überschätzten Abschreibung und der daraus resultierenden Steuerentlastung.
Investitionen sollten Wiederbeschaffungskosten widerspiegeln, Abschreibungen hingegen historische Kosten. Typischer Fehler: Investitionen und Abschreibungen werden in gleicher Höhe angesetzt.
Die Differenz zwischen Investitionen und Abschreibungen ist ein kritischer Faktor in der DCF-Bewertung, insbesondere bei der ewigen Rente. Durch die Berücksichtigung aktueller Beschaffungskosten für Investitionen und historischer Kosten für Abschreibungen wird eine realistische und genaue Bewertung sichergestellt. smartZebra’s Tools und Expertise können dabei helfen, diese komplexen Bewertungsprozesse effizient und präzise durchzuführen.
Investitionen erfolgen zu aktuellen Beschaffungskosten, während Abschreibungen historische Kosten widerspiegeln. Bei positiven Preissteigerungsraten sind diese Kostengrößen nicht identisch, was zu falschen Bewertungsannahmen führen kann.
Die Faustregel lautet: AfA-Dauer / 2 * Preissteigerung. Diese Formel hilft, die Differenz zwischen aktuellen Investitionskosten und historischen Abschreibungskosten zu bestimmen.
Eine längere durchschnittliche Nutzungsdauer vergrößert die Differenz zwischen Investitionen und Abschreibungen, was bei der Bewertung berücksichtigt werden muss.
Die Preissteigerungsrate beeinflusst die Differenz zwischen den aktuellen Kosten für Investitionen und den historischen Kosten für Abschreibungen, was entscheidend für die genaue Bewertung ist.
smartZebra bietet Tools und Daten, die den komplexen Prozess der Bewertung von Investitionen und Abschreibungen vereinfachen, genaue Analysen ermöglichen und die Einhaltung von Compliance-Anforderungen sicherstellen.
Bewerter müssen die Finanzplanung korrekt interpretieren und die ewige Rente präzise festlegen, um Überbewertungen aufgrund überschätzter Abschreibungen zu vermeiden.
Wir unterstützen bei der Recherche der Daten — z.B. der Zusammenstellung der Peer-Group — mit einem kurzen Training zur Bedienung der Plattform. Gerne anhand Ihres konkreten Projekts.