Erfahren Sie, wie ein Impairment-Test durchgeführt wird, welche Anforderungen der IFRS stellt und welche Fehler vermeidbar sind.
Der Impairment-Test oder auf Deutsch Werthaltigkeitstest ist ein wichtiges Instrument in der Rechnungslegung, mit dem der tatsächliche Wert von Vermögensgegenständen bestimmt wird. Er unterliegt den Regelungen der IFRS (International Financial Reporting Standards) oder dem HGB (Handelsgesetzbuch) und spielt eine zentrale Rolle bei der Feststellung, ob ein Vermögenswert wertgemindert ist und eine außerplanmäßige Abschreibung erforderlich ist. Gemäß den IFRS IAS 36 liegt eine Wertminderung vor, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts den erzielbaren Betrag übersteigt. Im HGB wird die Wertminderung von Vermögenswerten in § 253 HGB geregelt.
IFRS schreibt einen jährlichen Impairment-Test für Geschäfts- oder Firmenwerte, immaterielle Vermögenswerte mit unendlicher Nutzungsdauer sowie für selbsterstellte immaterielle Werte, die noch nicht in Nutzung sind, vor. Der Zeitpunkt kann beim ersten Test frei gewählt werden, danach ist er jedoch immer an diesem Zeitpunkt anzusetzen. Andere Vermögenswerte unterliegen dem Impairment-Test, wenn Anzeichen für eine außerplanmäßige Wertminderung und damit Abschreibung vorliegen.
Der Impairment-Test nach IFRS erfordert die Bestimmung des erzielbaren Betrags eines Vermögenswerts, der anhand des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Verkaufskosten oder des Nutzungswerts bestimmt wird. Die Durchführung des Tests erfordert die Verwendung fundierter Annahmen, wie z. B. zukünftige Cashflows, Diskontierungssätze und Wachstumsraten. Es ist wichtig, Sensitivitätsanalysen durchzuführen, um die Auswirkungen von Änderungen in den Annahmen zu bewerten.
Der Impairment-Test nach HGB weist einige Unterschiede zum IFRS-Impairment-Test auf. Nach HGB sind die Vorschriften zur Wertminderung von Vermögenswerten in § 253 HGB festgelegt. Eine Besonderheit im HGB besteht darin, dass eine außerplanmäßige Abschreibung nur dann vorgenommen wird, wenn ein dauerhafter Wertverlust vorliegt. Anders als nach IFRS müssen Unternehmen nach HGB keinen Impairment-Test durchführen, wenn es keine Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung gibt. Unternehmen sind jedoch verpflichtet, regelmäßig eine Werthaltigkeitsprüfung ihrer Vermögenswerte vorzunehmen und Anzeichen für eine Wertminderung zu berücksichtigen.
Bei der Durchführung des Impairment-Tests kommen verschiedene Bewertungsmethoden zum Einsatz. Dazu gehören beispielsweise die Nutzungswertmethode, die Vergleichsmethode oder die Barwertmethode. Jede Methode hat ihre Vor- und Nachteile sowie ihren spezifischen Anwendungsbereich. Die Auswahl der geeigneten Methode sollte auf einer fundierten Analyse und Abwägung basieren, um aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen und den Anforderungen der Rechnungslegungsstandards gerecht zu werden.
Vermögenswerte, die einem Impairment-Test unterzogen werden können:
Der Impairment-Test ist nicht für alle Vermögenswerte obligatorisch. Die Anwendung hängt von den spezifischen Rechnungslegungsstandards und den Unternehmensrichtlinien ab. Unternehmen müssen eine sorgfältige Bewertung durchführen, um festzustellen, welche Vermögenswerte einer möglichen Wertminderung unterliegen und daher dem Impairment-Test unterzogen werden, damit eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgen kann.
Eine eingehende Analyse der wesentlichen Bewertungsgrundlagen ist von großer Bedeutung. Dazu zählen die Auswahl und Begründung von Annahmen, Diskontierungszinssätze, Cashflow-Prognosen und andere Faktoren, die bei der Bewertung von Vermögenswerten berücksichtigt werden müssen. Die Bewertungsgrundlagen sollten auf aktuellen Informationen basieren und eine realistische Einschätzung der zukünftigen Entwicklungen ermöglichen. Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der zugrunde liegenden Annahmen ist von großer Bedeutung, um die Robustheit des Impairment-Tests sicherzustellen.
Ein wichtiger Anwendungsbereich des Impairment-Tests ist die Bewertung des Goodwills. Goodwill entsteht, wenn ein Unternehmen einen Geschäfts- oder Firmenwert erwirbt, der den Buchwert der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden übersteigt. Sowohl nach IFRS als auch nach HGB müssen Unternehmen den Goodwill regelmäßig auf werthaltige (substantive) Vermögenswerte, die sogenannten Cash-generating units (CGUs), verteilen und einen Impairment-Test durchführen. Die Bewertung des Goodwills erfordert die Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden wie beispielsweise den Vergleich mit dem beizulegenden Zeitwert oder die Nutzungswertmethode.
Bei der Durchführung eines Impairment-Tests können verschiedene Fehler auftreten, die von Prüfern oder Aufsichtsbehörden beanstandet werden können. Hier sind einige häufige Fehler:
Finanzexperten sollten sich kontinuierlich über aktuelle Entwicklungen, Richtlinienänderungen und Rechtsprechungen informieren und ihre Praktiken entsprechend anpassen, um den Anforderungen des Impairment-Tests gerecht zu werden.
Hilfreich ist zudem die im Juni 2015 vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) veröffentlichte Verlautbarung IDW RS HFA 40 mit dem Titel „Einzelfragen zu Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36“. Sie thematisiert häufig auftretende Unsicherheiten in Bezug auf spezifische Anwendungsfragen des IAS 36. Durch die Bereitstellung von präzisen Leitlinien und Erklärungen soll sie Finanzexperten dabei unterstützen, eine bessere Klarheit und Genauigkeit bei der Anwendung des IAS 36 zu erreichen.
Der Impairment-Test nach IAS 36 (IFRS) und HGB ist ein wichtiger Bestandteil der Rechnungslegung und hilft Unternehmen dabei, wertgeminderte Vermögenswerte zu identifizieren. Eine sorgfältige Durchführung des Tests unter Berücksichtigung der relevanten Vorschriften, Bewertungsmethoden und Fallstricke ist von entscheidender Bedeutung, um korrekte und aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie über qualitativ hochwertige Daten verfügen, fundierte Annahmen treffen und den Test angemessen dokumentieren, um den Anforderungen der Rechnungslegungsstandards gerecht zu werden. SmartZebra unterstützt Sie mit den für Impairment-Tests relevanten aktuellen Marktdaten.
Ein Impairment-Test nach IFRS ist jährlich für Geschäfts- oder Firmenwerte und bestimmte immaterielle Vermögenswerte erforderlich. Andere Vermögenswerte unterliegen dem Test, wenn Anzeichen für eine außerplanmäßige Wertminderung vorliegen.
Nach HGB ist eine außerplanmäßige Abschreibung nur bei einem dauerhaften Wertverlust erforderlich, während nach IFRS regelmäßige Tests auch ohne direkte Anzeichen für eine Wertminderung vorgeschrieben sind.
Häufig genutzte Methoden sind die Nutzungswertmethode, Vergleichsmethode und Barwertmethode. Die Wahl der Methode hängt von der spezifischen Situation des Vermögenswerts ab.
Typischerweise sind dies Sachanlagen, Finanzanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Goodwill.
Häufige Fehler umfassen unzureichende Annahmen, fehlende Sensitivitätsanalysen, Nichterkennung von Wertminderungszeichen, mangelnde Dokumentation und die Nichteinhaltung der Rechnungslegungsstandards.
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