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Der Abzinsungssatz im IFRS Impairmenttest (IAS 36)

Der Impairmenttest von Vermögenswerten nach den IFRS wird im IAS 36 geregelt. Es soll sichergestellt werden, dass die Vermögenswerte eines Unternehmens nicht höher als mit ihrem erzielbaren Betrag in der Bilanz angesetzt werden. Dieser Beitrag arbeitet unter anderem heraus warum der Goodwill oft im Mittelpunkt des Impairmenttests steht.

Geschrieben von

Peter Schmitz

Veröffentlicht am

11.7.24

Kategorie

INHALTSVERZEICHNIS

Der Goodwill steht meistens im Mittelpunkt des Impairmenttests nach IFRS (IAS 36)

Der IAS 36 bezieht sich auf Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Goodwill sowie bestimmte Finanzanlagen, z.B. assoziierte Unternehmen, at-Equity bilanzierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Der Bilanzansatz für alle übrigen Vermögenswerte ist in gesonderten Standards geregelt.

Nicht für jede der zuvor genannten Arten von Vermögenswerten, die unter den IAS 36 fallen, ist eine jährliche, turnusmäßige Durchführung eines IFRS Impairmenttests erforderlich:  

  • Sachanlagen: Nicht erforderlich
  • Immaterielle Vermögenswerte: Erforderlich, falls der immaterielle Vermögenswert eine unendliche Lebensdauer hat oder noch nicht in Nutzung ist
  • Goodwill: Erforderlich
  • Finanzanlagen: Nicht erforderlich

Für alle Vermögenswerte gilt zusätzlich, dass ein Impairmenttest immer dann durchzuführen ist, wenn es Anzeichen für eine Wertminderung gibt.  

Wann liegt eine Wertminderung nach IAS 36 vor?

Ein Impairment eines Vermögenswertes ist dann vorzunehmen, wenn der erzielbare Betrag (recoverable amount) unter den Buchwert (carrying amount) fällt. Als erzielbarer Betrag wiederum wird der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert und Nutzwert definiert.  

  • Beizulegender Zeitwert: Der beizulegende Zeitwert bildet konzeptionell die Marktsicht ab. Er entspricht dem Wert des Vermögenswertes, der durch eine Veräußerung nach Abzug fiktiver Veräußerungskosten erzielt werden könnte. Die Feststellung des beizulegenden Zeitwerts folgt der Fair Value Hierarchie des IFRS 13.
  • Nutzwert:  Der Nutzwert spiegelt die Innensicht des Unternehmens wider und beantwortet die Frage, welchen Wert der Vermögenswert innerhalb des Unternehmens durch Eigennutzung beisteuert.  

Eine Wertminderung ist also immer dann vorzunehmen, wenn der Buchwert weder den Marktwert noch den Wert der Eigennutzung erreicht.

Wann wird ein Abzinsungssatz im Impairmenttest nach IAS 36 überhaupt gebraucht?

Zur Beantwortung dieser Frage sollte die Wertermittlung des beizulegenden Zeitwerts und des Nutzwerts genauer angesehen werden. Die Feststellung des beizulegenden Zeitwerts folgt der Fair Value Hierarchie des IFRS 13.

  • Stufe 1:  Beobachteter Marktpreis
  • Stufe 2: Abgeleiteter Wert auf Basis beobachteter Marktpreise
  • Stufe 3: Wertermittlung mittels übliche Bewertungsverfahren, u.a. Vergleichswertverfahren, kostenorientierte Verfahren und kapitalwertorientierte Verfahren  

Diese Hierarchie ist zwingend einzuhalten. Auf Stufe 1 und auf Stufe 2 wird kein Abzinsungssatz benötigt, auf Stufe 3 lediglich im Rahmen der kapitalwertorientierten Verfahren. Bei der Feststellung des Nutzwertes hingegen ist zwingend auf kapitalwertorientierte Verfahren abzustellen, ein Abzinsungssatz wird hier also immer benötigt.  

Da der Goodwill einmal pro Jahr einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen werden muss und dieser einem Nutzwert entspricht, ist im Rahmen der Erstellung von IFRS-Konzernabschlüssen nahezu immer die Ermittlung eines Abzinsungssatz erforderlich.

Welcher Abzinsungssatz ist für welchen Vermögenswert zu verwenden?

Diese Frage kann nur mit Blick auf den Standard IAS 36 und die auf Wertminderung zu überprüfenden Vermögenswerte beantwortet werden.  

Der Standard IAS 36 empfiehlt (nicht abschließend) die folgenden Abzinsungssätze:

  • Gewichtete Kapitalkosten (WACC)
  • Grenzfremdkapitalzinssatz
  • Sonstige Fremdkapitalzinssätze

Bei genauerer Betrachtung dieser Abzinsungssätze wird schnell klar, dass nicht jeder Zinssatz für jeden Vermögenswert geeignet ist. Ein Abzinsungssatz muss immer dem Risiko der Cashflows / Mittelrückflüsse aus einem Vermögenswert oder einer Cash-Generating-Unit (CGU) angemessen sein.

Für Vermögenswerte, die Mittelflüsse generieren, die dem Gesamtgeschäfts des Unternehmens entsprechen, sind grundsätzlich die gewichteten Kapitalkosten geeignet (WACC). Mit Blick auf die eingangs dargestellten Vermögenswerte bedeutet dies üblicherweise folgendes:

  • Sachanlagen: Gewichtete Kapitalkosten (WACC)
  • Immaterielle Vermögenswerte: Gewichtete Kapitalkosten (WACC)
  • Goodwill: Gewichtete Kapitalkosten (WACC)
  • Finanzanlagen (s.o.): Eigenkapitalkosten der jeweiligen Finanzanlage

Dass die im Standard ebenfalls genannte Fremdkapitalkosten für eine dieser Kategorien auch relevant sein können, ist nicht grundsätzlich auszuschließen, sollte aber eine seltene Ausnahme sein. Alle Vermögenswerte, die fremdkapitalähnliche Rückflüsse haben, werden in anderen IFRS-Standards behandelt, u.a. Leasingforderungen im IFRS 16, Darlehensforderungen im IFRS 9.

Ein Abzinsungssatz vor Steuern - was bedeutet das und wie ist damit zu arbeiten?

Der IFRS Standard IAS 36 schreibt die Verwendung eines Vorsteuerzinssatzes vor. Ursächlich hierfür ist, dass die unternehmensspezifische Besteuerung keinen Einfluss auf den Wertansatz in der Bilanz nehmen sollte.

Aus der Verwendung eines Vorsteuersatz ergibt sich zum einen die Notwendigkeit, auch den bewertungsrelevanten Cashflow vor Unternehmenssteuern zu definieren. Etwas unangenehmer stellt sich hingegen die Tatsache dar, dass Vorsteuersätze so ohne weiteres am Kapitalmarkt nicht beobachtet und abgeleitet werden können.

Mit dieser Problematik kann auf zweierlei Weise umgegangen werden:

  • Sog. „Hochschleusen“ des Zinssatzes durch Division mit [ 1 – Steuersatz ]: Aus 7% Nachsteuerzinsatz würden so beispielsweise 10% Vorsteuerzinssatz errechnet und diesen auf einen Vorsteuer-Cashflow anwendet werden. Dieses Verfahren ist allerdings mathematisch zu einer Nachsteuerbewertung nur dann äquivalent, wenn konstante Cashflows vorliegen und daher nicht empfehlenswert.
  • Iterative Berechnung des Vorsteuerzinssatzes: Die Impairmentrechnung wird auf Nachsteuerbasis durchgeführt, anschließend wird in der Vorsteuerrechnung mittels Iteration ein Vorsteuersatz ermittelt, der zum gleichen Wert führt. Der Vorsteuersatz ist hier also lediglich eine Anhangsinformation ohne eigene Wirkung auf das Impairmenttestergebnis und steht dem gewollten Vorsteueransatz entgegen.

Beide Vorgehensweisen haben Ihr Schwächen. Dies ist nicht vermeidbar und liegt letztlich daran, dass eine Vorsteuerbewertung keine korrekte Bewertungsmethodik ist. In der Praxis dominiert die iterative Berechnung.

Datenbanken zur Ermittlung des Abzinsungssatz

Zur Ermittlung des WACC und der Eigenkapitalkosten bedarf es einiger Parameter, u.a. den Beta-Faktor, den Basiszinssatz und den Kreditaufschlag, die über eine Datenbankrecherche bestimmt werden. Bei der Auswahl der Datenbank sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Suchfunktionalität und Umfang: Für die Bestimmung des Beta-Faktor bedarf es der Auswahl einer passenden Gruppe an börsennotierten Vergleichsunternehmen; gute Suchhilfen und ein ausreichender Umfang der Datenbank sind daher wichtig.
  • Dokumentation: Die genutzten Daten und Ergebnisse sollten gut dokumentiert werden, idealerweise bereits direkt als Berichtsformat der Datenbank, da der Abzinsungssatz als wesentlicher Stellhebel im Impairmenttest intensiv mit dem Konzernabschlussprüfer diskutiert wird.
  • Effizienz und Update:  Eine gleichzeitige Bestimmung aller Parameter dient der Effizienz. Ebenso sollte die Ermittlung des WACC in einem replizierbaren Dateiformat oder einer entsprechenden Software möglich sein, dies erlaubt ein zügiges update in Folgejahr oder beim Eintritt eines sog. „Trigger Events“. Gerade bei Großkonzern mit mehreren CGU-spezifischen WACCs ist dies enorm zeitsparend.

Eine Gegenüberstellung verschiedener Datenanbieter finden Sie hier.

Fazit

Der Abzinsungssatz spielt eine zentrale Rolle im IFRS Impairmenttest gemäß IAS 36, insbesondere bei der Bewertung von Goodwill. Die Wahl des geeigneten Abzinsungssatzes ist entscheidend, um realistische und verlässliche Ergebnisse zu erzielen. Es ist unerlässlich, fundierte Annahmen zu treffen und die zugrunde liegenden Daten sorgfältig zu analysieren und zu dokumentieren. Die iterative Berechnung des Vorsteuerzinssatzes hat sich als praktikabler Ansatz etabliert, obwohl sie ihre Schwächen hat. Eine sorgfältige Auswahl der Datenquellen und deren gründliche Dokumentation sind ebenfalls wesentliche Bestandteile eines erfolgreichen Impairmenttests.

Wann ist ein Impairmenttest nach IAS 36 erforderlich?
Was ist der Unterschied zwischen beizulegendem Zeitwert und Nutzwert?
Warum wird ein Abzinsungssatz im Impairmenttest benötigt?
Welche Abzinsungssätze empfiehlt IAS 36?
Was bedeutet die Verwendung eines Vorsteuerzinssatzes?
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